MID-Richtlinie für Wärmezähler Zaehleronlineshop. de
Die Europäische Richtlinie für Messgeräte MID - Measuring Instruments Directive (2004/22/EG) ist am 31. März 2022 in Kraft getreten. Diese soll von den betroffenen
Mitgliedsstaaten bis zum 30. April 2022 in die nationale Gesetzgebung übertragen und muss ab dem 30. Oktober 2022 angewandt werden.
Ziele:
Harmonisierung des europäischen Marktes für Messgeräte
Schutz der Verbraucher
Anforderungen an die Messgeräte:
Nenngebrauchsbedingungen
maximal zulässigen Messabweichungen bei der
Inbetriebnahme
Messbeständigkeit
Reaktion auf Einflussgrößen
Reaktion auf Störgrößen
Sicherheit gegen Manipulationen
Anwendbarkeit für den jeweiligen Messzweck
Anzeige der abrechnungsrelevanten Messwerte
die Konformitätsbewertungsverfahren
Beschränkung auf folgende Messgerätarten:
Wasserzähler (MI-001)
Gaszähler sowie Mengenumwerter (MI-002)
Wirkelektrizitätszähler (MI-003)
Wärmezähler (MI-004)
Messanlagen für die kontinuierliche und dynamische Messung von Mengen von Flüssigkeiten außer Wasser (MI-005)
Selbsttätige Waagen (MI-006)
Taxameter (MI-007), Maßverkörperungen (MI-008)
Geräte zur Messung von Längen und ihrer Kombinationen (MI-009)
Abgasmessgeräte für Kraftfahrzeuge (MI-010)
Auswirkung auf Wärmezähler:
Die wesentlichste Änderung betrifft die Temperaturfühler, diese müssen ab 01.11.2022 direkt ins Medium eingeführt werden, anstatt in eine Tauchhülse. Die Messung hat direkttauchend zu erfolgen. Hierfür gibt es spezielle Kugelhähne, die schon im Vorfeld installiert werden können, so dass ein spätere Nach-/Umrüstung eines MID-konformen Wärmezählers ohne Probleme erfolgen kann.
Nähere Details finden Sie hier:
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